Hinweise für Aktive

Das Sammeln von Unterschriften für dieses Volksbegehren ist Teil eines Gesetzgebungsverfahrens und im öffentlichen Raum uneingeschränkt erlaubt, wenn nicht Passanten behindert oder gefährdet werden.

Für das Aufstellen eines Tisches ist zwar eine Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt erforderlich, für in der Hand gehaltene Klemmbretter jedoch nicht. Das Privatgelände eines Wochenmarktes beginnt und endet immer an öffentlichen Wegen.

Das Werben für einen Volksentscheid fällt nicht unter das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb für Betriebs- und Personalräte (BAG, Az: 7 ABR 95/08).